Du kannst NTRY-Tickets in die Buchhaltung aufnehmen weil sie alle Anforderungen dafür erfüllen:
Für Rechnungen bis zu EUR 400,- (inkl. USt), die so genannten Kleinbetragsrechnungen, genügen folgende Angaben:
• Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
• Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistungen
• Tag/Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung
• Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe
• Steuersatz
• Ausstellungsdatum
https://www.wko.at/service/steuern/Umsatzsteuer-Rechnung-FAQ.html